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   BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10   

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https://dejure.org/2012,25007
BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10 (https://dejure.org/2012,25007)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2012 - 4 AZR 696/10 (https://dejure.org/2012,25007)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2012 - 4 AZR 696/10 (https://dejure.org/2012,25007)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Differenzierungs- und Stichtagsklausel in einem Haustarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Differenzierungs- und Stichtagsklausel in einem Haustarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Sonderzahlung: Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern zulässig (hier: Stichtagsregelung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - normative Tarifgebundenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 628
  • DB 2013, 1123
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Da ein solcher Tarifvertrag ohnehin nur tarifgebundenen Arbeitnehmern einen Anspruch verschaffen kann, muss die "Stichtagssonderregelung" nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine eigene, konstitutive Bedeutung haben (vgl. BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 25, BAGE 130, 43) .

    (aa) Dabei geht es im Entscheidungsfall nicht um eine Differenzierung zwischen Mitgliedern einer Gewerkschaft und "Unorganisierten" (zur Zulässigkeit einer "einfachen" Differenzierungsklausel BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 46 ff., BAGE 130, 43) .

    Sie können zulässigerweise ohne Weiteres eine bestimmte vorherige Dauer der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft als Anspruchsvoraussetzung formulieren und als zulässiges Differenzierungskriterium vereinbaren (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 46 ff., BAGE 130, 43; zur zulässigen Berücksichtigung koalitionsspezifischer Interessen 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8) .

    Da für die neuen, später eingetretenen Mitglieder die Möglichkeit eines entsprechenden Leistungserwerbs für das Jahr 2008 oder das Jahr 2009 (§ 5 Ziffern 8 und 9 TV-Sonderzahlung Damp 2010) eröffnet wird, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt der positiven Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 46 ff., BAGE 130, 43 in Abgrenzung zur Entscheidung 9. Mai 2007 - 4 AZR 275/06 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 23) .

    Sie endet, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls seiner Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist (vgl. im Einzelnen BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 28, BAGE 130, 43) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Zutreffend haben die Vorinstanzen die Bezugnahmeklausel in § 2 des Änderungsvertrages vom 22. Juli 1993 als eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Senatsrechtsprechung behandelt (ausf. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 17 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 92) .

    Ob und ggf. welche der möglichen Anspruchsgrundlagen für einen weitergehenden Sonderzahlungsanspruch der Klägerin gegeben sind, hängt entscheidend davon ab, inwieweit die aus den in Bezug genommenen Tarifverträgen herrührenden individualvertraglichen Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten geworden sind (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 92; 17. November 2010 - 4 AZR 404/09 - Rn. 13 bis 19, 36) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (näher BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

    Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74) .

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 404/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Ob und ggf. welche der möglichen Anspruchsgrundlagen für einen weitergehenden Sonderzahlungsanspruch der Klägerin gegeben sind, hängt entscheidend davon ab, inwieweit die aus den in Bezug genommenen Tarifverträgen herrührenden individualvertraglichen Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten geworden sind (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 92; 17. November 2010 - 4 AZR 404/09 - Rn. 13 bis 19, 36) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Soweit es nach den vom Landesarbeitsgericht zu treffenden Feststellungen zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs noch auf die Wirksamkeit und die Auslegung der PÜV ankommen sollte, wird das Berufungsgericht die Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung des Senats (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - AP BGB § 133 Nr. 60) zu solchen Personalüberleitungsvereinbarungen zu beachten haben.
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 436/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Das ist derjenige Zeitpunkt, ab dem der neue Inhaber die betreffende Einheit unter Wahrung ihrer Identität weitergeführt hat (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 436/11 - Rn. 51; EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 35, Slg. 2005, I-4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1) .
  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Das ist derjenige Zeitpunkt, ab dem der neue Inhaber die betreffende Einheit unter Wahrung ihrer Identität weitergeführt hat (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 436/11 - Rn. 51; EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 35, Slg. 2005, I-4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1) .
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Sie können zulässigerweise ohne Weiteres eine bestimmte vorherige Dauer der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft als Anspruchsvoraussetzung formulieren und als zulässiges Differenzierungskriterium vereinbaren (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 46 ff., BAGE 130, 43; zur zulässigen Berücksichtigung koalitionsspezifischer Interessen 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8) .
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - zu I 1 b der Gründe mwN, BAGE 95, 296) .
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10
    Dies ergibt sich aus der Auslegung der vorstehenden Tarifbestimmungen (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ua. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 22; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) , insbesondere aus den unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Sonderzahlung 2007 in den Ziffern 4 und 5 des § 5 TV-Sonderzahlung Damp 2010.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 430/09

    Eingruppierung Wach- und Sicherheitsgewerbe - Tätigkeit gem. §§ 8, 9 LuftSiG

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 82/09
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    a) Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV ( zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21   mwN) , nach der lediglich die Beschäftigten, die am Stichtag, dem 23. März 2012, 12:00 Uhr, Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall waren, eine weitere Abfindungszahlung erhalten, werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (s. zu dieser Auslegung bereits BAG 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .

    Entgegen der Auffassung der Klägerin wird dabei nicht zwischen Mitgliedern einer Gewerkschaft einerseits und "Unorganisierten" oder "Außenseitern" andererseits unterschieden, sondern zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedern der Gewerkschaft IG Metall (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 21; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 27, 30) und damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denjenigen, für die ein Tarifvertrag ohnehin nur Rechtsnormen nach § 1 Abs. 1 TVG setzen kann (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28; 22. September 2010 - 4 AZR 117/09 - Rn. 23; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 25, BAGE 130, 43) .

    bb) Die Tarifvertragsparteien sind daher innerhalb der Grenzen ihrer Regelungsmacht bei der Bestimmung der Voraussetzungen und der Festlegung der Höhe von Leistungen zur Abmilderung von wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen anlässlich einer Betriebsänderung weitgehend frei (für eine Jahressonderzahlung BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31; vgl. zur Entgelthöhe ua. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 34 mwN; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .

    Dieser kann ein zulässiges Differenzierungskriterium sein, wenn er nicht willkürlich gewählt wurde, sondern es einen sachlichen Grund für ihn gibt (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 22; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 46 ff., BAGE 130, 43) .

    (1) Entgegen der Auffassung der Klägerin steht die Stichtagsregelung in § 1 Nr. 2 ETS-TV nicht im Widerspruch zu § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 -; unter Aufgabe von 9. Mai 2007 - 4 AZR 275/06 - Rn. 32; s. auch bereits 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 123, BAGE 130, 43) .

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der

    Dieser Neuabschluss diente der Korrektur von Fehlern beim Abschluss des TV-Sonderzahlung Damp 2007 für die abhängigen Unternehmen des Konzerns (zu den Fehlern beim Abschluss dieses Tarifvertrags vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - BAGE 132, 268) , sollte aber am Inhalt der Regelungen grundsätzlich nichts ändern, insbesondere nichts an der Möglichkeit der Erfüllung der Voraussetzungen bezogen auf das jeweilige Bezugsjahr der Zahlung (vgl. auch bereits BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 33) .

    a) Mit den Regelungen in § 5 Ziffern 5, 8 und 12 TV-Sonderzahlung Damp 2010, nach denen Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und NGG, die über eine durch Stichtage bestimmte Dauer der Mitgliedschaft verfügen, eine höhere Sonderzahlung erhalten, wiederholen die Tarifnormen nicht nur deklaratorisch die Voraussetzungen der normativen Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG, sondern legen eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung fest (so schon BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .

    aa) Die tariflichen Regelungen unterscheiden entgegen der Auffassung der Klägerin nicht zwischen Mitgliedern einer Gewerkschaft einerseits und "Unorganisierten" oder "anders Organisierten" andererseits, sondern zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedern der Gewerkschaften ver.di und NGG (vgl. dazu auch BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 27, 30) und damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denen, denen ein Tarifvertrag ohnehin nur einen Anspruch verschaffen kann (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28; 22. September 2010 - 4 AZR 117/09 - Rn. 23; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 25, BAGE 130, 43) .

    Die Tarifvertragsparteien sind innerhalb der Grenzen ihrer Regelungsmacht bei der Bestimmung der Voraussetzungen und der Festlegung der Höhe einer jährlichen Sonderzahlung weitgehend frei (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31; vgl. zur Entgelthöhe ua. 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 34 mwN; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .

    Sie können deshalb ohne weiteres eine bestimmte vorherige Dauer der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft als Anspruchsvoraussetzung formulieren und als zulässiges Differenzierungskriterium vereinbaren (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 46 ff., BAGE 130, 43; zur zulässigen Berücksichtigung koalitionsspezifischer Interessen 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8) .

    Dies gilt umso mehr, wenn ein vereinbarter Stichtag nicht willkürlich gewählt wurde, sondern für ihn - wie im Entscheidungsfall - ein sachlicher Grund besteht, nämlich das Datum des ursprünglich abgeschlossenen TV-Sonderzahlung Damp 2007 für das Jahr 2007 und für die folgenden beiden Jahre jeweils den Jahresbeginn (s. bereits BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31) .

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 830/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (siehe zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff.; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 996/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .

    b) Die Gewährung der zusätzlichen Leistung nur an solche Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Stichtag bereits Mitglied waren, verletzt nicht die positive Koalitionsfreiheit des Klägers und steht nicht im Widerspruch zu § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG ( BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10  - Rn. 32 mwN unter Aufgabe von 9. Mai 2007 -  4 AZR 275/06  -) .

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 378/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in § 1 Nr. 2 ETS-TV (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 430/09 - Rn. 21 mwN) werden nicht nur "deklaratorisch" die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt (sh. zu dieser Auslegung bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 26 ff., BAGE 151, 235; 21. August 2013 - 4 AZR 861/11 - Rn. 19; 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 28 ff.) .

    b) Die Gewährung der zusätzlichen Leistungen nur an solche Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Stichtag bereits Mitglied waren, verletzt nicht die positive Koalitionsfreiheit des Klägers und steht nicht im Widerspruch zu § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG ( BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10  - Rn. 32 mwN unter Aufgabe von 9. Mai 2007 -  4 AZR 275/06  -) .

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 691/13

    Tarifbindung, Ergänzungstarifvertrag

    (4) Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch der Klägerin auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    (4) Bei der hier vorliegenden sog. "einfachen Differenzierungsklausel" (vgl. dazu BAG v. 18.3. 2009 - 4 AZR 64/07, NZA 2009, 1028, unter Rz. 32 f; BAG v. 5.9. 2012, a. a. O., unter Rz,. 22; ferner BAG v. 22.9. 2010, a. a. O., unter Rz. 27; BAG v. 23.3. 2011 - 4 AZR 366/09, NZA 2011, 920, unter Rz. 39 f.) ist für das Entstehenden eines Anspruches die Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft als einziges zusätzliches Tatbestandsmerkmal normiert.

  • LAG München, 26.11.2013 - 6 Sa 587/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Da sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch der Klägerin auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung begründen lässt, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    6 Sa 587/13 - 16 Bei der hier vorliegenden sog. "einfachen Differenzierungsklausel" (vgl. dazu BAG v. 18.3. 2009 - 4 AZR 64/07, NZA 2009, 1028, unter Rz. 32 f; BAG v. 5.9.2012, a.a.O., unter Rz,.

  • LAG München, 10.07.2014 - 6 Sa 176/14

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    (4) Ergäbe sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259 ) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    Bei der hier vorliegenden sog. "einfachen Differenzierungsklausel" (vgl. dazu BAG v. 18.3. 2009 - 4 AZR 64/07, NZA 2009, 1028 , unter Rz. 32 f.; BAG v. 5.9. 2012, a.a.O., unter Rz,. 22; ferner BAG v. 22.9. 2010, a.a.O., unter Rz. 27; BAG v. 23.3. 2011 - 4 AZR 366/09, NZA 2011, 920 , unter Rz. 39 f.) ist für das Entstehenden eines Anspruches die Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft als einziges zusätzliches Tatbestandsmerkmal normiert.

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14

    Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen,

    (4) Ergäbe sich selbst im Falle einer anzunehmenden partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit des ETS-TV kein Anspruch des Klägers auf höheres beE-Entgelt und/oder eine höhere Abfindungszahlung, kann letztlich offen bleiben, ob die Regelung zum persönlichen Geltungsbereich in diesem Tarifvertrag (Differenzierungsklausel) als rechtswirksam anzusehen ist, wofür jedoch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.9.2012 (- 4 AZR 696/10, ZTR 2013, 259) gute Gründe sprechen (vgl. auch LAG München v. 25.7. 2013 - 4 Sa 166/13, juris, unter Rz. 50 ff.; LAG München v. 9.8. 2013 - 8 Sa 239/13 n.v.).

    Bei der hier vorliegenden sog. "einfachen Differenzierungsklausel" (vgl. dazu BAG v. 18.3. 2009 - 4 AZR 64/07, NZA 2009, 1028, unter Rz. 32 f.; BAG v. 5.9. 2012, a. a. O., unter Rz,. 22; ferner BAG v. 22.9. 2010, a. a. O., unter Rz. 27; BAG v. 23.3. 2011 - 4 AZR 366/09, NZA 2011, 920, unter Rz. 39 f.) ist für das Entstehenden eines Anspruches die Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft als einziges zusätzliches Tatbestandsmerkmal normiert.

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 640/13

    Sozialtarifvertrag, Arbeitnehmer, Abfindung, Differenzierungsklausel,

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 1029/13

    Ergänzungstransfertarifvertrag, Sozialtarifvertrag, Gewerkschaft, Abfindung,

  • LAG München, 17.12.2013 - 6 Sa 586/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG München, 30.04.2014 - 11 Sa 38/14

    Differenzierungsklausel; Stichtagsklausel; Gleichbehandlung

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 693/13

    Sozialplan, Interessenausgleich, für Arbeitnehmer, Arbeitsgerichte,

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 692/13

    Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung,

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 848/13

    Anspruch auf Differenzvergütung und Differenzabfindung und auf Zahlung aus einem

  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 579/13

    Tarifvertrag, Differenzierungsklausel

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 52/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 80/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 75/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13

    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

  • LAG München, 23.07.2014 - 5 Sa 168/14

    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • LAG München, 30.04.2014 - 11 Sa 41/14

    Differenzierungsklausel; Stichtagsklausel; Gleichbehandlung

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 113/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 421/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG München, 08.04.2014 - 9 Sa 81/14

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 16.10.2013 - 11 Sa 385/13

    Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung

  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 16.10.2013 - 11 Sa 384/13

    Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung

  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 554/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 553/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 10.02.2015 - 9 Sa 663/14

    Mangels Gewerkschaftsmitgliedschaft keinen Anspruch auf Berechnung des

  • LAG München, 26.11.2014 - 10 Sa 804/13

    Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in

  • LAG München, 25.02.2014 - 7 Sa 258/13

    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

  • LAG München, 05.08.2014 - 9 Sa 335/14

    Koalitionsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Auslegung, Kurzarbeitergeld,

  • LAG München, 22.10.2013 - 6 Sa 422/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

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